Energieausweis

ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis ist eine Art Energie-“Typenschein“ für ein Gebäude und ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden und Wohnungen. Er macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden “sichtbar“ und ermöglicht mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Er zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden und ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung.

Wer muss den Energieausweis vorlegen?

Jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder größer renoviert. Jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (= Nutzungsobjekt, z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer/in oder die Vermieter/in jede/r, der ein Gebäude oder Nutzungsobjekt inseriert; diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber (z.B. Vermieter) als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler Eigentümer/innen von Gebäuden mit Aushangpflicht.

Wie lang gilt ein Energieausweis?

Zehn Jahre ab Ausstellung. “Alte“ Energieausweise gelten bis höchstens zehn Jahre nach dem Datum der Ausstellung weiterhin als Energieausweise, auch wenn diese noch weniger Daten umfassen.

Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird bei Neubau, größerer Renovierung, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit weniger als 50 m2 konditionierter Netto-Grundfläche).

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